Ausbildungsfahrschule

Seit dem 01. Januar 1999 hat sich vieles Rund um den Führerschein geändert. Dadurch kam es auch zu Änderungen aller damit im Zusammenhang stehenden Gesetze, unter anderem dem Fahrlehrergesetz (FahrlG) und der Fahrlehrer-Ausbildungsordnung (FahrlAusbO).

Wer heute Fahrlehrer der Klasse B/ BE werden möchte, muß sich nach fünfmonatiger Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte zusätzlich einem viereinhalbmonatigen Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule zu unterziehen. Dies dient dazu, mit richtigen, sich gerade in der Ausbildung befindlichen Fahrschülern, Erfahrungen zu sammeln.

Die Ausbildung des Fahrlehreranwärters in der Ausbildungsfahrschule ist nach einem von der Erlaubnisbehörde zu genehmigenden Ausbildungsplan durchzuführen.

Unsere Fahrlehrer sind alle überdurchschnittlich ausgebildet und absolvieren regelmäßig Fahrsicherheitstrainings von der Beifahrerseite. Ihre Ruhe und Gelassenheit überträgt sich auch auf Dich. Nett sind wir sowieso!